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Rechtliches

Pilotbedingungen

Bedingungen für Vormerkung, Partneranfragen und die Nutzung öffentlich verfügbarer Pilotinformationen.

Wichtig: Der Berlin-Pilot ist noch kein Notfall-, Bestattungs- oder Buchungsdienst. Bei einem aktuellen Todesfall wenden Sie sich an einen Bestatter, einen Arzt oder die zuständige Berliner Behörde.

1. Anbieter und Geltungsbereich

Anbieter der Pilotseite ist Pantheon Platforms Inc., 8 The Green, STE R, Dover, DE 19901, USA („Hestia“, „wir“). Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der deutschen Pilotseite, die Eintragung in Wartelisten und unverbindliche Partneranfragen.

2. Stand des Angebots

Die Seite dient der Information, Bedarfsermittlung und Vorbereitung eines begrenzten Berlin-Piloten. Eine Vormerkung begründet keinen Anspruch auf Teilnahme, Verfügbarkeit, Vermittlung, Annahme eines Falls oder Abschluss eines Vertrags.

3. Keine Fach- oder Notfallleistung

Hestia ist kein Bestattungsunternehmen, Krematorium, Friedhof, Krankenhaus, Universität, Versicherer, Rechts-, Steuer- oder medizinischer Dienst. Inhalte sind allgemeine Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung oder gesetzlich vorgeschriebene Handlung. Gesetzliche Fristen und behördliche Anforderungen müssen unabhängig geprüft werden.

4. Marktplatz und Vertragspartner

Wenn später Anbieterprofile, Anfragen oder Angebote verfügbar werden, bleibt der jeweilige Anbieter alleiniger Vertragspartner der Familie. Er verantwortet Beratung, Verfügbarkeit, Preis, Vertrag, Ausführung, Genehmigungen und Rechnungsstellung. Hestia darf Informationen strukturieren und übermitteln, wird dadurch aber nicht selbst Anbieter der Bestattungsleistung.

5. Profile, Preise und Verfügbarkeit

Profile können als „teilnehmend“, „verifiziert“ oder „öffentliche Information“ gekennzeichnet sein. Eine Listung ist keine Empfehlung. Preise, Termine und Leistungen sind erst verbindlich, wenn der jeweilige Anbieter sie bestätigt. Bezahlte Platzierung soll nicht die Rangfolge bestimmen; Einzelheiten stehen in den Marktplatz-Regeln.

6. Körperspende

Informationen zur Körperspende begründen keine Zusage. Nur die jeweilige Universität oder Institution entscheidet nach ihren eigenen Voraussetzungen, ob eine Vereinbarung zustande kommt und ob eine Körperspende im Todesfall angenommen werden kann. Hestia erhebt im Pilot keine erfolgs- oder körperbezogene Gebühr.

7. Zulässige Nutzung

Nutzende müssen richtige Kontaktdaten angeben, dürfen keine Rechte Dritter verletzen und keine rechtswidrigen, täuschenden oder schädlichen Inhalte übermitteln. Ohne nachweisbare Berechtigung dürfen keine Daten oder Dokumente über verstorbene oder lebende Dritte eingestellt werden.

8. Keine sensiblen Dokumente

Über öffentliche Pilotformulare dürfen keine Gesundheitsdaten, Ausweise, Sterbeurkunden, Bankdaten, Vollmachten, Testamente oder Körperspendeerklärungen übermittelt werden. Wir können solche Inhalte löschen und die Absenderin oder den Absender informieren.

9. Geistiges Eigentum

Texte, Gestaltung, Marke und Software der Pilotseite sind geschützt. Eine private Nutzung der öffentlich angebotenen Informationen ist gestattet. Vervielfältigung, automatisierte Auslesung, Weiterverkauf oder Nutzung zur Täuschung sind nicht gestattet, soweit keine gesetzliche Erlaubnis besteht.

10. Haftung

Wir haften unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt. Für Leistungen unabhängiger Anbieter haften wir nicht, soweit Hestia nicht selbst eine Pflicht verletzt.

11. Änderung und Beendigung

Wir können Pilotfunktionen ändern, einschränken oder beenden. Wesentliche Änderungen dieser Bedingungen werden transparent veröffentlicht; für neue entgeltliche oder produktive Funktionen wird vor Nutzung eine gesonderte Zustimmung eingeholt, soweit erforderlich.

12. Verbraucherstreitbeilegung

Hestia ist derzeit nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Zwingende Informationspflichten für einen späteren kommerziellen Betrieb werden vor dessen Start erneut geprüft.

13. Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dadurch zwingende Verbraucherschutzrechte des gewöhnlichen Aufenthaltsstaats einer Verbraucherin oder eines Verbrauchers nicht entzogen werden. Gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

Stand: 15. Juli 2026 · Entwurf für den Berlin-Pilot; vor produktiver Nutzung rechtlich zu prüfen.